Wer? Was? Wann? Wie?

Was ist wichtig?

Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) notwendig, die nicht älter als 14 Tage alt sein darf. Diese Verordnung wird vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt,...) ausgestellt.

Mit der Verordnung können Sie sich bei uns zur Therapie anmelden.

 

Bei Unsicherheiten zur Therapienotwendigkeit sprechen Sie sich zunächst mit Ihrem Arzt ab oder fragen telefonisch auch gerne bei uns nach.

 

Krankenversicherung

Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowohl in der Praxis als auch als Hausbesuch.

Bei gesetzlich Versicherten ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 Euro und 10% pro Therapieeinheit vorgeschrieben. Diese Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt bei uns in der Praxis erhoben.

Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung. 

Bei privat versicherten Patienten benötigen wir ein Privatrezept, die Rezeptgebühren entfallen.

In Einzelfällen können Sie logopädische Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Konditionen variieren nach Leistung. Sie können sich in diesem Fall gerne telefonisch an uns zur weiteren Abklärung wenden.

 

Wartezeiten?

Die Wartezeiten variieren je nach Art der Störung und Anfrage, erfragen Sie diese bitte telefonisch. 

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

 

+49 (0) 7732 820916

+49 (0) 7732 820917

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